Rechtliches


Rechtliche Grundlagen der Stornierungsbedingungen

§ 249 BGB (Schadensersatz/Naturalerstattung) – Der Vermieter darf den Aufwand bzw. entgangenen Gewinn geltend machen, der durch die Stornierung entsteht.

§ 537 Abs. 1 BGB (Miete bei Gebrauchshindernis) – Auch wenn der Mieter die Leistung nicht in Anspruch nimmt, bleibt der Anspruch des Vermieters grundsätzlich bestehen; Stornierungsgebühren sind daher zulässig, sofern sie angemessen sind.

§ 615 BGB analog (Vergütung bei Annahmeverzug / Nichtnutzung der Leistung) – Der Vermieter darf eine angemessene Entschädigung behalten, wenn die vereinbarte Leistung nicht genutzt wird.

§ 307 BGB (Inhaltskontrolle AGB) – Die Klausel ist zulässig, sofern die Gebühr angemessen bleibt und den Mieter nicht unangemessen benachteiligt. Eine Pauschale von 20 % ist allgemein als verhältnismäßig anerkannt.